Allgemeine Bedingungen

INNERGRIECHISCHE STRECKEN

In Übereinstimmung mit der Internationalen Richtlinie S.O.L.A.S., dem Präsidentialerlass 23/99 des Griechischen Staates und der EU Richtlinie 98/41, ist es obligatorisch, folgende Daten bei Ihrer Reservierung anzugeben: Nachname, Vorname, Geschlecht, Altersmerkmal (Erwachsener, Kind, Baby), Telefonnummer, E-Mail und Fahrzeugtyp und – kennzeichen (falls Fahrzeug mitgeführt wird).

Passagiere, die nicht Einwohner eines EU-Mitgliedstaates sind, sind verpflichtet, die nachfolgend genannten, zusätzlichen Informationen anzugeben: Nationalität, Reisepassnummer und Geburtsdatum.

Passagiere mit Behinderungen werden gebeten, bei der Reservierung einen entsprechenden Hinweis zu geben.

Kontaktdaten der Passagiere: Wir bitten unsere Passagiere während der Buchung um Angabe einer Telefonnummer (wenn möglich Nummer Mobiltelefon) um die Möglichkeit zu haben, die Passagiere im Falle von Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen informieren zu können. Falls die Passagiere hierfür keine Kontaktdaten angeben wollen, um in den o.g. Fällen von der Reederei informiert zu werden, übernimmt die Reederei für Folgen aus Verspätungen, Ausfällen von Schiffen oder Fahrplanänderungen keine Verantwortung bzw. Haftung.

RESERVIERUNGEN

  • Reservierungen können bei allen kooperierenden Reisebüros, den zentralen Reservierungsstellen, den Hafenbüros des Unternehmens und auf der offiziellen Website von Minoan Lines unter www.minoan.gr vorgenommen werden.
  • Jede Änderung ist dem ausstellenden Agenten, einem Zentralbüro oder einem Hafenbüro des Unternehmens rechtzeitig mitzuteilen.
  • Inhaber von Tickets mit offenen Reisedaten müssen ihre Plätze rechtzeitig reservieren, dies gilt vor allem in den Sommermonaten. Tickets mit offenem Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Abfahrtdatum (Hinfahrt). Tickets mit offenem Hin- und Rückfahrtdatum gelten 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Passagieren mit offenen Tickets sind verpflichtet, eventuell anfallende Preisdifferenzen zwischen dem bezahlten und dem bei Abfahrt gültigen Tarif zu bezahlen und die Plätze bei einer Zentralagentur oder bei einem Hafenbüro des Unternehmens bestätigen zu lassen.

STORNIERUNGEN INNERGRIECHISCHE STRECKEN

  • Ab Ausstellungsraum des Fahrscheins bis 14 Tage vor planmäßiger Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 100% des Fahrscheinpreises.
  • Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 75% des Fahrscheinpreises.
  • Ab 6 Tage bis 12 Stunden vor Abfahrt des Schiffes: Erstattung von 50% des Fahrscheinpreises.
  • In weniger als 12 Stunden vor Abfahrt: Keine Rückerstattung.

FAHRSCHEINVERLUST

  • Bei Verlust des Tickets müssen sich die Passagiere bei Ihrem Reisebüro oder der Reederei melden.

PREISE – ERMÄSSIGUNGEN

  • Die Fahrscheinpreise schließen den Seetransport (innergriechische und internationale Routen) in der ausgewählten Kategorie. Mahlzeiten und Getränke sind im Fahrplanpreis nicht enthalten.
  • Die Ermäßigung von 30% wird bei gleichzeitiger Buchung einer Hin- und Rückfahrt ausschließlich für die Rückfahrten auf den internationalen Routen angeboten. Die Ermäßigung gilt für jeden internationalen Rückfahrthafen. Alle anderen Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Es gilt jeweils nur eine Ermäßigung, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
  • Passagiere mit einem Anspruch auf Ermäßigung müssen dies bei der Reservierung mitteilen. Nach Ausstellung des Fahrscheins können Differenzen im Fahrpreis nicht erstattet werden.
  • Für Gruppen, Lkw, Busse und unbegleitete Fahrzeuge gelten gesonderte Bedingungen.

KINDER

  • Kinder unter 4 Jahren ohne Anspruch auf ein eigenes Bett/einen eigenen Sitzplatz reisen kostenlos. Kinder müssen bei Reservierung mit angegeben werden. Es muss ein kostenloses Ticket ausgestellt werden.
  • Kinder von 4 bis 16 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrplanpreis für alle Unterbringungskategorien. Kinder müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE

  • Die Identität der Minderjährigen wird durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bestätigt.
  • Für Minderjährige unter 12 Jahren, die auf der Innergriechischen Route reisen, wird jedes andere amtliche Dokument und / oder eine entsprechende Identitätsbescheinigung der Bürgerzentralen (KEP) oder der Polizei angenommen.
  • Minderjährige unter 15 Jahren dürfen nur in Aufsicht einer erwachsenen Person Reisen.
  • Für Minderjährige ab 15 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen ist eine Erklärung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der Reederei vorzulegen. Die Erklärung enthält die Zustimmung zur Reise des Minderjährigen und die Anerkennung, dass der Minderjährige während der Fahrt nicht unter der Aufsicht des Kapitäns und / oder der Offiziere und / oder der Besatzungsmitglieder stehen darf, bis zur Ausschiffung am Ankunftshaffen. Dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigte die Reederei und ihr Personal für alle Verluste, Schäden oder Ausgaben, die aus der Reise des Minderjährigen resultieren, schadlos halten und keinerlei Entschädigung verlangen dürfen. Solche Erklärungen finden Sie in den Zentralen des Unternehmens (Kundenservice: +30 2810 399855, E-Mail: customer@minoan.gr) Hier herunterladen
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen tragen die volle Verantwortung für den Erwerb und Besitz – vor der Einschiffung der Minderjährigen – der entsprechenden, rechtmäßigen und gültigen Reisedokumente und aller Begleitpapiere die am Ankunftshaffen erforderlich sind. Die Gesellschaft haftet unter keinen Umständen, wenn die Behörden des Ankunftshaffen diese Unterlagen für nicht ausreichend halten.

REISEDOKUMENTE

  • Passagiere müssen sicherstellen, dass sie alle gültigen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Erklärung oder andere erforderliche Dokumente) besitzen, die den Einreisebestimmungen des Landes entsprechen das sie besuchen.
  • Die Einreise von Passagieren in das Bestimmungsland kann unter Umständen verweigert werden, wenn nicht alle erforderliche Reisedokumente vorhanden sind.
  • Die Reederei haftet nicht für den Fall, dass die örtlichen Behörden die Ausschiffung eines Passagiers verweigern weil die erforderlichen Unterlagen für die Einreise in das Bestimmungsland fehlen.

KABINEN

  • • Die Kabinen werden als Einzel-, 2-, 3-, 4- oder 5-Bettkabinen angeboten und entsprechend der eingebuchten Passagiere berechnet, nicht nach Anzahl der vorhandenen Betten.

EINSCHIFFUNG

  • Passagiere und ihre Fahrzeuge müssen sich zum Check-In in den Hafenbüros wie folgt einfinden:
  • Mindestens eine (1) Stunde vor Abfahrt für Passagieren auf innergriechischen Strecken und zwei (2) Stunden für Passagiere auf internationalen Strecken. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben und die Passagiere haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
  • Einschiffungszeitpunkt und -ordnung erfolgen für Fahrzeuge gemäß der geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde. Während der Ein- und Ausschiffung sind die Fahrzeugfahrer verpflichtet, den Anordnungen der Besatzung Folge zu leisten.
  • Beifahrer müssen das Fahrzeug vor Verladung verlassen.
  • Die vom Passagier angegebene Fahrzeugkategorie als auch das Autokennzeichen sind auf dem Fahrschein vermerkt.

SICHERHEIT

  • Das Unternehmen und das Schiff haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden, die vor dem Betreten oder vor der Verladung und nach dem Verlassen des Schiffes auftreten.
  • Passagieren und Fahrzeugen ist es verboten, Waffen, Sprengstoffe, brennbare, leicht entzündliche und gefährliche Stoffe mitzuführen.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (hier als PEM bezeichnet) sind diejenigen, die sich nicht mühelos bewegen können oder diejenigen, die Hilfe benötigen.
  • PEM können entweder per Telefon (+ 30 2810399899) buchen, oder indem sie an die Adresse reservation@minoan.gr oder einem Reisebüro eine E-Mail schicken. Die Anzahl der PEM Kabinen ist begrenzt, deswegen wird empfohlen sie im Voraus zu buchen.
  • Bezüglich Buchungen und Tickets gelten auch für PEM die gleichen allgemeinen Bedingungen für Passagiere. Falls ihr Boarding verweigert wird, können sie zwischen einer Rückerstattung und einer alternativen Transportlösung wählen.
  • Wenn PEM ein Ticket buchen oder kaufen, sollten sie schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse für die Unterkunft, den Sitzplatz, die benötigten Dienstleistungen oder den Anspruch auf medizinische Ausrüstung melden. Der Antrag auf Unterstützung muss (inkl. einer Kopie eines gültigen Personalausweises) nach dem Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der Abreise an die Gesellschaft, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr oder per Fax an + 30 2810399878 gesendet werden.
  • Für jede andere Unterstützung müssen sie das Unternehmen mindestens 48 Stunden vor der Abreise informieren und am vereinbarten Treffpunkt rechtzeitig vor der bekannt gegebenen Einschiffungszeit erscheinen.
  • Wenn ein Transportfahrzeug oder ein Terminalbetreiber aufgrund seines Verschuldens oder seiner Vernachlässigung einen Verlust oder eine Beschädigung von Mobilitätsgeräten oder sonstiger speziellen Ausrüstung, die von Menschen mit Behinderungen benutzt werden verursacht, muss er eine Entschädigung anbieten, die diesen Personen den Ersatzwert der betroffenen Ausrüstung oder ggf. die Kosten der Reparatur gewährleistet.
  • Der Hotelmanager oder jede andere zuständige Person stellt die Unterstützung für PEM zur Verfügung. Sobald der Hotelmanager darüber informiert wird, dass ein PEM an Bord erwartet wird, wird eine angemessene Unterstützung organisiert: vom Boarding bis zum Verlassen des Schiffes. Der Hotelmanager wird die Kabinen, die für den PEM reserviert worden sind, auf dem Raumaufteilungsplan des Schiffes optisch hervorheben und dem Kapitän eine Kopie aushändigen.
  • Das Besatzungspersonal, das für die PEM-Unterstützung zuständig ist, muss ein weiß-blaues Band mit dem Vermerk ASSISTANCE am Arm tragen, um das Erkennen zu erleichtern. Das Ticketbüro an Land muss das PEM-Fahrzeug mit einem Aufkleber versehen, der die Parkpriorität in den dafür vorgesehenen Bereichen garantieren kann.
  • Beim Einsteigen müssen diese Fahrzeuge mit Vorrang an die dafür vorgesehenen Parkplätze an Board geführt werden. Die oben genannten Bereiche erlauben die volle Mobilität der PEM und den mühelosen Zugang zu den Passagierbereichen. Vor der Ankunft muss der Hotelmanager den Agenten des Zielhafens über alle PEM-Bedürfnisse bzgl. des Aussteigens und Unterstützung an Land informieren. Im Notfall wird die Person, die für diesen Zweck in der Master-Liste angegeben ist, dem PEM helfen, den Treffpunkt und die Ausstiegsbereiche zu erreichen. Schiffsdecks können leicht mit Aufzügen, die über eine Leuchttastatur, akustischen Anzeigen und Tasten mit Reliefschrift für blinde Passagiere verfügen, erreicht werden.
  • An Bord werden vorschriftsmäßig behindertengerechte Kabinen zur Verfügung gestellt. In den öffentlichen Bereichen leiten tastbare Führer die Wege, die zu den wichtigsten Borddiensten führen. Es wird auch über behindertengerechte Toiletten verfügt, die für Behinderte ausgestattet sind. An Bord der Schiffe befinden sich Parkplätze für Behinderte, die mit Kennzeichnungsschildern versehen sind und mit Einrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen ausgestattet sind.

GEPÄCK

  • Gepäck kann in den Fahrzeugen bleiben. Die Passagiere werden gebeten ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen, die sie während der Reise brauchen.
  • Nach Abfahrt des Schiffes ist der Zutritt zu den Fahrzeugbereichen untersagt.
  • Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld oder Wertsachen, es sei sie wurden beim Zahlmeister zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.
  • Die Beschränkung der Haftung über den Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck wird von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2009 bestimmt.

GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

  • Die Passagiere können die Gemeinschaftseinrichtungen an Bord des Schiffes frei benutzen.
  • Die Nutzung von Lounges, Bars und Korridors zum Schlafen ist untersagt.

CAMPING ALL INCLUSIVE

  • ”Camping all inclusive“ ist ausschließlich für Reisende mit offiziell registrierten Wohnmobilen/ Wohnwagen erlaubt. Konventionelle Pkw, Minibusse oder Bootsanhänger sind für “Camping all inclusive“ nicht zugelassen.
  • Das ”Camping all inclusive“-Angebot ist ganzjährig gültig.
  • Passagiere, die “Camping all inclusive“ gebucht haben, können alle öffentlichen Einrichtungen an Bord des Schiffes nutzen. Strom für die Campingfahrzeug wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Es ist verboten, Gas oder andere Brennstoffe für die Küche oder die Heizung des Campingfahrzeugs während der Reise zu benutzen.

KREDITKARTEN

  • • Folgende Kreditkarten werden in den Geschäften und im “A-la-carte Restaurant“ akzeptiert: American Express / Diners / Visa / Mastercard / Eurocard.
  • • Offizielle Währung an Bord ist der Euro.

HAUSTIERE

  • Zur Mitnahme von Haustieren steht eine begrenzte Anzahl von ausgewiesenen Kabinen* oder Tierboxen zur Verfügung.**
  • Es ist nicht erlaubt, die Tiere in allgemein zugängliche Innenbereiche mitzunehmen. Der Tierhalter trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Tieres. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf der Reise gültige Gesundheitspapiere für das Tier mit sich zu führen.

(*) Verfügbar auf Knossos Palace, Festos Palace, Myconos Palace.

(**) Verfügbar auf allen Schiffen der Reederei Minoan Lines.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • Tarife und Fahrpläne, die in diesem Katalog aufgeführt werden, unterliegen den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Druckes gültig waren. (Dezember 2016)
  • Passagiere sind für die Einhaltung der Hafen-, Gesundheits- und Zollvorschriften verantwortlich.
  • Die Passagieren haben den Anweisungen des Kapitäns oder der Mannschaft, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit an Bord des Schiffes betreffen, Folge zu leisten.
  • Passagiere müssen den Kapitän oder seinen Stellvertreter über eventuelle während der Reise auftretende Beschwerden informieren. Nach Abschluss der Reise können sich die Passagiere an das Unternehmen oder die Hafenbehörden wenden.
  • Die Rechte und Pflichten der Passagiere und der Reederei ergeben sich aus der EU-Verordnung 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates von 24 November 2010 und ergänzt geregelt durch das Gesetz 3709/2008. Im Falle einer unterschiedlichen Regelung in der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und in dem Gesetz 3709/2008, hat die EU Verordnung Vorrang vor dem Gesetz.
  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, mit Genehmigung durch das Ministeriums für Handelsschifffahrt, wenn notwendig, ein anderes Schiff, als auf dem Ticket aufgeführt ist, einzusetzen.
  • Änderungen der Fahrpläne, Preise und Bedingungen ohne vorherige Ankündigung sind vorhalten. Für den Fall einer wesentlichen Erhöhung der Treibstoffpreise, behält sich die Reederei das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung anzupassen.
  • Die in den Fahrplänen genannten Ankunftszeiten beziehen sich auf die Ankunftszeit der Schiffe im Hafeneinfahrt.
  • Das Unternehmen haftet nicht für Verspätungen, Annullierungen, Änderungen oder Nichteinhaltung des Fahrplans aufgrund außergewöhnlicher Witterung, durch Anordnung des Ministeriums für Handelsschifffahrt oder durch Höhere Gewalt.
  • Im Falle einer Annullierung oder Unterbrechung einer geplanten Passage, die sich nicht aufgrund von Begebenheiten ereignen, die außerhalb des Einflussbereichs der Reederei liegen, beschränkt sich die Haftung der Reederei auf die Erstattung des Fahrscheinpreises, wenn die Reederei den Fahrgast vor der geplanten Abfahrt (a) eine Woche für innergriechische Routen und (b) 15 Tage für internationale Routen informiert.
  • Der Reisevertrag unterliegt griechischem Recht. Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Piräus, unabhängig von seiner legalen Grundlage.
  • Der Transport, sei es inländisch oder international, unterliegt den Vorschriften und den finanziellen Haftungsbeschränkungen, die von der Verordnung 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 bestimmt werden, in dem Maße, in dem die oben stehenden Vorschriften auf den Personentransport und ihrer Gepäckstücke oder ihrer Fahrzeuge Anwendung finden, so wie diese in Griechenland jeweils gültig sind.
  • Vor Reiseantritt wird allen Passagieren empfohlen, sich bei ihrem Reisebüro, der Reederei Minoan Lines oder www.minoan.gr über Fahrplanänderungen zu erkundigen.

INTERNATIONALE STRECKEN

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sind für alle Tickets gültig, die bis zum 31.12.2017 ausgestellt werden.

Minoan Lines SA ist als Vertreter des Beförderers Grimaldi Euromed S.p.A. tätig. Der Beförderer der Seeroute ist im Reisedokument ausgewiesen.

Passagiere, ihr Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge werden ausschließlich nach den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers transportiert.

Der Passagier stimmt mit dem Kauf des Tickets ipso facto den nachfolgend wiedergegebenen Vereinbarungen und Bedingungen zu.

Ebenfalls stimmt der Passagier bei der Buchung und/oder beim Ticketkauf ipso facto der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Gesetzesverordnung 196/2003 und nach den Modalitäten zu, wie sie in der Datenschutzmitteilung am Fuße dieses Dokuments angegeben sind.

DEFINITIONEN
Unter „Beförderer“ wird der Reeder oder der Schiffseigner verstanden, der den Transport über See durchführt. Unter „Mitgeführtes Gepäck“ wird das zum Passagier gehörende Handgepäck verstanden, das nicht registriert ist oder im eigenen, in der Garage des Schiffs geparkten Fahrzeug aufbewahrt wird oder im Gepäckdepot abgegeben ist, und ausschließlich persönliche Gegenstände des Passagiers enthält. Unter „Mitgeführtem Fahrzeug“ wird jedes motorgetriebene Fahrzeug verstanden (eventuell Anhänger inbegriffen), das für den Personenverkehr, Personen- und Güterverkehr oder Verkehr von Waren genutzt wird, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, und zum Eigentum des im Reiseticket ausgewiesenen Passagiers gehören oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde.

KAPITÄNSBEFUGNISSE
Der Kapitän hat das Recht, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen zu allen Bedingungen beizustehen, von der Standardroute abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er sich auf der Route befindet oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Fortsetzung ihrer Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind berechtigt die Einschiffung aller Personen zu verweigern, die nach seinem unumstößlichen Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Der Beförderer und für ihn der Kapitän des Schiffs sind ferner berechtigt, den Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen auszuschiffen, wenn dieser gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen oder er eine Gefahr bedeutet oder andere Gäste oder das Personal stört. Der Passagier unterliegt den maßregelnden Machtbefugnissen des Kapitäns, was die Sicherheit des Schiffs und die Schifffahrt betrifft. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffs sind weisungsbefugt, alle Anweisungen oder Vorschriften von Regierungen und Behörden jedes Staates oder von Organen, die in dessen Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder sich als dazu handlungsberechtigt erklären, sowie sonstiger Stellen durchzuführen, die aufgrund der Deckung durch die Kriegsrisikoversicherung das Recht haben, diese Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen, die seitens des Beförderers oder des Kapitäns bei der Durchführung oder als Folge dieser Anweisungen oder Vorschriften erfolgen, sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Das Ausschiffen der Passagiere und des Gepäcks in Übereinstimmung mit diesen Anweisungen oder Vorschriften befreit den Beförderer von der Verantwortung zur Weiterfahrt oder zur Rückfahrt der Passagiere in ihre Heimatländer.

DIE SCHIFFE
Die eingesetzten Kombischiffe (Ro/Pax) – oder KREUZFAHRT-Schiffe, die für den Transport von Passagieren und Gütern bestimmt sind.

BUCHUNGEN
Die Buchungen können über ein Reisebüro, über die Büros und Vertreter von Minoan Lines und Grimaldi Lines oder über die Internetseite www.minoan.gr oder www.grimaldi-lines.com erfolgen. Das Ticket kann bei der Reisebestätigung gezahlt werden. Die Frachtgebühr ist an Minoan Lines bei der Buchung zu entrichten. Bei nicht geleisteter Zahlung des Gesamtbetrags der Frachtgebühr ist die Platzreservierung nicht gewährleistet. Kein Passagierticket darf ohne Bezahlung ausgestellt werden. Im Einklang mit der Sicherheitsrichtlinie müssen der Name des Reisenden, die Daten des Identitätsdokuments, Marke, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge strikt mit dem Passagier und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang/die Zufahrt zum Hafen und zur Anlegestelle verweigert werden.

EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN
Der Beförderungsvertrag von Personen, deren Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen wird durch die EU-Verordnung Nr. 1177/2010, das Athener Übereinkommen vom 13.12.74, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002, vom italienischen Schifffahrtsgesetz in Übereinstimmungsauslegung mit der italienischen Rechtsordnung sowie von etwaigen nachträglichen Änderungen der genannten Richtlinie und/oder etwaiger neuer einschlägiger Richtlinien geregelt. Gemäß und Kraft des Artikels 19, Abs. 6 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 legt der Beförderer fest, dass die Untergrenze, für die ein wirtschaftlicher Ausgleich nicht vorgesehen ist, bei 6 (sechs) Euro liegt. Unberührt davon bleiben die für den Beförderer geltenden Haftungsausschlüsse und -befreiungen gemäß Art. 20 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie nach italienischem Schifffahrtsgesetz und allen nationalen und internationalen anwendbaren Richtlinien.

TICKETS (Beförderungsvertrag)
Das Passagierticket gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Das Ticket ist nicht übertragbar. Das Ticket kann als Ausdruck, als Fax oder per E-Mail vorliegen. Bei der Einschiffung („Check-In“) wird dem Passagier nach Vorlage des regulären Fahrscheins („Ticket“) und gültiger Ausweispapiere und etwaig mitgeführter Fahrzeuge die „Bordkarte“ („Boarding Pass“) ausgehändigt. Der Passagier muss beide Dokumente („Ticket“ und „Bordkarte“) für die gesamte Überfahrt aufbewahren. Falls er ohne Ticket oder Bordkarte angetroffen wird, muss er den doppelten Preis des Tickets bezahlen. Bei eventuellen Beschwerden muss der Passagier sowohl das Ticket als auch die Bordkarte kopieren. Wenn sie nicht vorliegen, kann die Beschwerde nicht bearbeitet werden.

TARIFE
Für jede Seeroute werden die nach Unterbringung unterteilten Grundtarife und die Hafengebühren auf der Internetseite der Gesellschaft www.minoan.gr veröffentlicht. Wie auf dieser Seite ausgeführt, können die angegebenen Tarife Variationen unterliegen, die beim Kostenvoranschlag und immer vor Vollendung des Kaufs und der entsprechenden Zahlung des Kunden detailliert angegeben werden. Nach Artikel 33 des Verbraucherschutzgesetzes wird jedoch dem Beförderer die Befugnis zugestanden, die Tarife vor Abfahrt und mit Sicherheit vor Buchungsabschluss durch den Verbraucher zu ändern. Diese Änderungsmöglichkeit betrifft sowohl die Hinreise als auch die Rückreise. Davon wird das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nicht berührt, wie im Artikel 33 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 vorgesehen (sog. Verbraucherschutzgesetz).

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftung des Beförderers für Todesfälle oder für körperliche Schäden und/oder für den Verlust oder Schäden am Gepäck, am mitgeführten Fahrzeug, von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/oder anderem Eigentum des Passagiers darf nie die vom Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder von einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie vorgesehenen Grenzen überschreiten.

VERHALTEN AN BORD
Der Passagier muss strikt die Borddisziplin einhalten und sich an die geltenden Beförderungsregeln auf See halten, vor allem solche, die sich auf die Sicherheit auf See beziehen. Das Rauchen ist an Bord in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und etwaige Verstöße gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16.12.04 den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Verstoß gegen eine Gesetzesvorschrift, die Bordordnung, Anordnungen oder Regelungen der Sicherheitsbehörden wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zivil- und Strafgesetzen geahndet. In Übereinstimmung mit den geltenden Antiterror-Verordnungen (ISPS) dürfen Schiffsoffiziere das Gepäck der Passagiere kontrollieren und/oder sie zur Vorlage der Identitätsdokumente auffordern.

EINSCHIFFUNG
Der Passagier muss sich zur Einschiffung (Check-In) mindestens zwei Stunden vor Abfahrt einfinden. Danach kann die Einschiffung verweigert werden. In der Hochsaison müssen etwaige Warteschlangen berücksichtigt werden. Sollte der Passagier nicht innerhalb der oben vorgegebenen Zeit eintreffen, verliert er das Recht auf Einschiffung, auch wenn er die Buchung vorweisen kann. Bei der Einschiffung muss er im Besitz eines regulären Reisetickets, eines Identitätsdokuments und aller etwaiger Unterlagen sein, die von den Ländern des Zielhafens und eventueller Anlaufhäfen für die Ausschiffung verlangt werden. Die Fahrzeuge werden zum Einschiffen in der Reihenfolge aufgerufen, wie vom Kapitän und/oder von seinen Unteroffizieren oder Angestellten vorgegeben. Sie können auf jedem beliebigen Garagendeck des Schiffs untergebracht werden.

REISEUNTERLAGEN
Staatsangehöriger der EU: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU: Gültiger Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder einem Visum für ein Schengenland. Vor der Reise muss sich der Passagier vergewissern, über die notwendigen Unterlagen zum Ausschiffen am Zielhafen zu verfügen. Der Beförderer kann diesbezüglich auf keinen Fall für eine etwaige Untersagung des Ausstiegs durch die zuständigen örtlichen Behörden haftbar gemacht werden, sollten die benötigten Unterlagen für die Einreise in das Zielland mangelhaft sein.

EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE
Minderjährige Passagiere müssen ein gültiges Identitätsdokument im Einklang mit den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004 besitzen. (siehe § REISEUNTERLAGEN) Passagiere unter 12 Jahren: Sie dürfen auf keinen Fall ohne die Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich nicht um einen der beiden Elternteile handelt, muss dem Schiffskapitän / Purser des Schiffs eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der die Eltern erklären, ihr Kind einer bestimmten Person anzuvertrauen, die rechtlich für das Kind verantwortlich ist. Diesem Schreiben müssen zudem auch die gültigen Identitätsdokumente beider Eltern beigelegt werden. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern beigelegt sein, in der auch das Kind eingetragen sein muss. Minderjährige Passagiere über 12 Jahre: Sie dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder Purser eine von beiden Elternteilen unterschriebene Erklärung zusammen mit den Identitätsdokumenten beider vorgelegt wird, in der die Eltern erklären, für eventuelle Schäden an der Person oder an Dritten verursachte Schäden vollständig zu haften. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und damit verbundene Verantwortung für den Minderjährigen an Bord des Schiffs. Ferner gilt als vereinbart, dass der Passagier verpflichtet ist, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen und dass der Beförderer keine Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden.

EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN
Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, somit über dem 6. Monat, dürfen nur mitreisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, in dem die Reise genehmigt ist und das nicht früher als 7 Tage vor Abreisedatum ausgestellt wurde. Sollte hingegen eine Schwangerschaft mit Komplikationen vorliegen, muss die Schwangere ein ärztliches Attest mitführen, in dem die Reise genehmigt ist, unabhängig vom erreichten Schwangerschaftsmonat. Auf jeden Fall wird Frauen das Einschiffen verweigert, deren Entbindung in den folgenden 7 Tagen nach Abfahrt vorgesehen ist bzw. die 7 Tage vor Abfahrt entbunden haben. Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einer Frau in beliebigem Schwangerschaftsmonat die Einschiffung zu verwehren, die aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten darf. Sollte der Schiffskapitän die Einschiffung der Passagiere aus berechtigtem Grund verweigern, ist der Beförderer nur verpflichtet, die Kosten des Reisetickets rückzuerstatten.

EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNG (PEM)
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (hier als PEM bezeichnet) sind diejenigen, die sich nicht mühelos bewegen können oder diejenigen, die Hilfe benötigen. PEM können entweder per Telefon (+ 30 2810399899) buchen, oder indem sie an die Adresse reservation@minoan.gr oder einem Reisebüro eine E-Mail schicken. Die Anzahl der PEM Kabinen ist begrenzt, deswegen wird empfohlen sie im Voraus zu buchen. Bezüglich Buchungen und Tickets gelten auch für PEM die gleichen allgemeinen Bedingungen für Passagiere. Falls ihr Boarding verweigert wird, können sie zwischen einer Rückerstattung und einer alternativen Transportlösung wählen. Wenn PEM ein Ticket buchen oder kaufen, sollten sie schriftlich ihre spezifischen Bedürfnisse für die Unterkunft, den Sitzplatz, die benötigten Dienstleistungen oder den Anspruch auf medizinische Ausrüstung melden. Der Antrag auf Unterstützung muss (inkl. einer Kopie eines gültigen Personalausweises) nach dem Kauf des Tickets und mindestens 48 Stunden vor der Abreise an die Gesellschaft, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr oder per Fax an + 30 2810399878 gesendet werden. Für jede andere Unterstützung müssen sie das Unternehmen mindestens 48 Stunden vor der Abreise informieren und am vereinbarten Treffpunkt rechtzeitig vor der bekannt gegebenen Einschiffungszeit erscheinen. Wenn ein Transportfahrzeug oder ein Terminalbetreiber aufgrund seines Verschuldens oder seiner Vernachlässigung einen Verlust oder eine Beschädigung von Mobilitätsgeräten oder sonstiger speziellen Ausrüstung, die von Menschen mit Behinderungen benutzt werden verursacht, muss er eine Entschädigung anbieten, die diesen Personen den Ersatzwert der betroffenen Ausrüstung oder ggf. die Kosten der Reparatur gewährleistet. Der Hotelmanager oder jede andere zuständige Person stellt die Unterstützung für PEM zur Verfügung. Sobald der Hotelmanager darüber informiert wird, dass ein PEM an Bord erwartet wird, wird eine angemessene Unterstützung organisiert: vom Boarding bis zum Verlassen des Schiffes. Der Hotelmanager wird die Kabinen, die für den PEM reserviert worden sind, auf dem Raumaufteilungsplan des Schiffes optisch hervorheben und dem Kapitän eine Kopie aushändigen. Das Besatzungspersonal, das für die PEM-Unterstützung zuständig ist, muss ein weiß-blaues Band mit dem Vermerk ASSISTANCE am Arm tragen, um das Erkennen zu erleichtern. Das Ticketbüro an Land muss das PEM-Fahrzeug mit einem Aufkleber versehen, der die Parkpriorität in den dafür vorgesehenen Bereichen garantieren kann. Beim Einsteigen müssen diese Fahrzeuge mit Vorrang an die dafür vorgesehenen Parkplätze an Board geführt werden. Die oben genannten Bereiche erlauben die volle Mobilität der PEM und den mühelosen Zugang zu den Passagierbereichen. Vor der Ankunft muss der Hotelmanager den Agenten des Zielhafens über alle PEM-Bedürfnisse bzgl. des Aussteigens und Unterstützung an Land informieren. Im Notfall wird die Person, die für diesen Zweck in der Master-Liste angegeben ist, dem PEM helfen, den Treffpunkt und die Ausstiegsbereiche zu erreichen. Schiffsdecks können leicht mit Aufzügen, die über eine Leuchttastatur, akustischen Anzeigen und Tasten mit Reliefschrift für blinde Passagiere verfügen, erreicht werden. An Bord werden vorschriftsmäßig behindertengerechte Kabinen zur Verfügung gestellt. In den öffentlichen Bereichen leiten tastbare Führer die Wege, die zu den wichtigsten Borddiensten führen. Es wird auch über behindertengerechte Toiletten verfügt, die für Behinderte ausgestattet sind. An Bord der Schiffe befinden sich Parkplätze für Behinderte, die mit Kennzeichnungsschildern versehen sind und mit Einrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen ausgestattet sind.

KRAFTFAHRER
Unter Kraftfahrer wird der Fahrer eines Gewerbefahrzeugs verstanden, das auf das Schiff eingeschifft ist. Es können für ein Fahrzeug auch mehrere Fahrer sein. Der Preis für die Überfahrt wird vom Gewerbebüro Grimaldi festgelegt. Im Frachtbrief muss der Vor- und Nachname des Fahrers eingetragen sein. Letztgenannter muss ein für die Reise und für die Ausschiffung im Zielhafen erforderliches Identitätsdokument besitzen. Im Sinne von SOLAS und der Verordnung vom 13.10.1999 sind Fahrer den Passagieren gleichgestellt. Jeder Fahrer erhält beim Check-In eine reguläre Bordkarte. Jedem Fahrer wird ein Platz in einer Kabine zugewiesen, sofern die Kapazität des Schiffs dies zulässt. Die Fahrer haben Anrecht auf kostenlose Verpflegung.

GESUNDHEIT UND IMPFUNGEN
Die Passagiere werden unter der Annahme aufgenommen, dass sie körperlich und geistig gesund sind. Eine Erste-Hilfe-Stelle sowie eine Kabine/Krankenstation sind vorhanden.

VERSICHERUNG
Der Reeder und der Beförderer verfügen über eine Versicherung, die vom P&I Club allein für Haftungen gegenüber Dritten ausgestellt wurde. Den Passagieren wird nachdrücklich empfohlen, einen externen Versicherungsvertrag zur Deckung der Kosten bei Rücktritt, für das Gepäck, Kosten zur ärztlichen Versorgung und Rückführung in das Heimatland abzuschließen. Für das mitgeführte Fahrzeug siehe folgenden Absatz.

MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE
Unter von Passagieren mitgeführten Fahrzeugen werden nur Fahrzeuge verstanden, die keine für den Handel bestimmte Güter enthalten. Ein Fahrzeug, das neben dem Gepäck für den persönlichen Bedarf andere Gegenstände enthält, ist nicht als mitgeführtes Fahrzeug zugelassen und muss als Ware befördert werden. Wenn die Einschiffung abgelehnt wird, weil das als vom Passagier mitgeführte Fahrzeug Handelsgüter enthält, wird keine Rückerstattung zuerkannt. Für den Transport ist nur ein vom Passagier mitgeführtes Fahrzeug zulässig. Reisebusse, Lastwagen, Anhänger, TIR und Jumbo mit oder ohne Fahrer müssen als Ware befördert werden. Wenn das Fahrzeug zur Einschiffung einen anderen Buchungscode hat, als der, der auf dem Ticket ausgewiesen ist, verliert der Passagier das Einschiffungsrecht (ohne Rückerstattung des Tickets). Für die Bordzulassung muss beim Einschiffen die Differenz zwischen den Kategorien zuzüglich der Kosten für die Abänderung bezahlt werden. Das Ein- und Ausschiffen des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Wenn das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal angezeigten Parkfläche geparkt ist, muss der Passagier dafür sorgen, dass der Gang eingelegt und die Handbremse gezogen ist. Das Fahrzeug muss abgeschlossen werden. Der Zugang zum Garagenbereich ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als vom Passagier mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern müssen als Ware befördert werden. Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Methan oder LPG ausgestattet ist. Die Methan-Anlage der Fahrzeuge muss mit allen einschlägig geltenden Vorschriften übereinstimmen und diese Zulassung muss zwingend im Fahrzeugschein vermerkt sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge im Laderaum verstaut sind, muss das Absperrventil des Methantanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss alle Unterlagen für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen besitzen. Falls diese Unterlagen nicht vollständig sind, ist der Beförderer nicht haftbar zu machen. Alle eventuellen Kosten und Ausgaben aus der Einschiffung, Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Passagiers. Etwaige durch das Fahrzeug verursachte Beschädigungen am Schiff und/oder an Dritten müssen direkt vom Passagier, der sie verursacht hat, oder von seiner Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann dennoch jederzeit vor der Ausschiffung aufgefordert werden, eine Erklärung für die Schadenshaftung zu unterzeichnen. Es wird zudem empfohlen, einen Versicherungsvertrag zur Deckung eventueller Schäden abzuschließen, die während des Seetransports entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar ist. Er haftet nur für Schäden, die in seiner direkten Verantwortung und innerhalb der Grenzen des italienischen Schifffahrtsgesetzes oder einer anwendbaren internationalen Übereinkunft liegen. Die Einstufung der Fahrzeugkategorien liegt im Ermessen des Beförderers und wird auf der Internetseite www.minoan.gr veröffentlicht.

GEPÄCK
Als Freigepäck sind allein Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen zugelassen. Das Gepäck darf keine Güter enthalten, die für den Handel bestimmt sind. Gefährliche oder schädliche Güter sind nicht zugelassen (die Liste mit gefährlichen und schädlichen Gütern umfasst Waffen, Sprengstoffe und Drogen, ist aber nicht darauf beschränkt). Der Passagier wird gebeten, das für die Überfahrt benötigte Gepäck bei sich zu tragen, da die Garagendecks während der Fahrt verschlossen sind. Passagiere mit Kabine dürfen nur einen Koffer in die Kabine mitnehmen. Passagiere mit Sitzplatz oder Deckpassagiere dürfen nur ein nicht zu großes Handgepäckstück mitnehmen. Über die genannten Einschränkungen hinausgehende Gepäckstücke, ausgenommen im oder auf dem eigenen Fahrzeug verstautes Gepäck, müssen im Gepäckdepot durch Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden. Haushaltsgeräte und Hausrat müssen registriert und gegen Bezahlung in der Garage untergebracht werden. Die Haftung des Beförderers reicht in keinem Fall über die Grenzen des Athener Übereinkommens vom 13.12.1974, geändert im Londoner Protokoll vom 01.11.2002 und/oder vom italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder einer anderen italienischen und internationalen einschlägigen eventuell anwendbaren Richtlinie hinaus und beträgt maximal 30 kg an nicht registriertem Gepäck pro Person. Darin ist das eventuell im oder auf dem mitgeführten Fahrzeug sowie das im Gepäckdepot des Schiffs abgegebene Gepäck (gemäß Artikel 410 italienisches Schifffahrtsgesetz) enthalten. Der Beförderer ist für Diebstahl, Verlust, Verlegung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Schriftstücken, Wertgegenständen nicht haftbar, unabhängig davon, wo sie an Bord aufbewahrt werden.

WÄHRUNG
Die Bordwährung ist €uro. Es gibt keinen Währungsumtausch. Es werden keine Schecks angenommen.

KINDER
Ermäßigungen für Kinder sind im Tarifverzeichnis oder www.minoan.gr angegeben. Das Alter des Kindes muss belegt werden. Als Stichtag gilt der Tag der Einschiffung jeder einzelnen Überfahrt.

HAUSTIERE
Unter Haustieren werden all jene Tiere verstanden, die ordnungsgemäß nach den im Zugehörigkeitsland des Passagiers geltenden Vorschriften gehalten werden dürfen. Für Hunde und Katzen sind entsprechende Unterbringungen vorgesehen, andere Tiere wie Kaninchen, kleine Vögel, Hamster usw. müssen in Transportboxen des Passagiers mitreisen. Sie dürfen nicht in die Kabine, in den Sitzplatzraum und in die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Sie sind zu den Außenschiffsdecks zugelassen, wo sie in Ruhe mit ihren Haltern spazieren können. Zudem muss der Passagier auch für die Verpflegung des Tieres sorgen, da das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, Futter bereitzustellen, ausgenommen Wasser. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, etwaige Exkremente oder andere Reste des Tieres zu entsorgen. Der Passagier ist für das mitgeführte Tier verantwortlich. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für Impfungen und andere für die Reise oder Ausschiffung am Zielhafen geforderten Maßnahmen verantwortlich. Der Transport von Tieren, die keine Haustiere sind, ist von der Regelung als „vom Passagier mitgeführtes Tier” ausgenommen und muss über eine „Ad Hoc“ – Vereinbarung geregelt werden. Haustiere müssen je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Schiffs direkt online auf der Internetseite der Gesellschaft, über das Call Center oder über die Außenstellen angemeldet werden, die direkt auf das computergesteuerte Buchungssystem Zugriff haben. Für Haustiere (Hunde) ist Folgendes verpflichtend: • für internationale Routen und im Nicht-Schengen-Raum: EU-Heimtierausweis, Leine und Maulkorb. • für nationale Routen: Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip), vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, Leine und Maulkorb. Wenn ein Passagier am Check-In mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist, verfährt der Hafenmeister folgendermaßen: • er prüft die Verfügbarkeit von dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schiff; • nimmt die Gebühr ein, stellt ein Ticket aus. Der Kapitän muss die Regelungen für Tiertransporte einhalten. Die Anwesenheit von Tieren in der Kabine und in den Passagierbereichen oder in Fahrzeugen der Passagiere ist unter keinen Umständen zugelassen. Falls ein Passagier mit einem Tier an Bord angetroffen wird, das nicht auf dem Ticket vermerkt ist, ist dieses von der Regelung „mitgeführtes Tier“ auszunehmen und nach der „Ad Hoc“-Vereinbarung zu verfahren. Nichtsehende Passagiere können in Begleitung ihres Blindenführhundes ohne zusätzliche Kosten verreisen, wie in der italienischen Richtlinie (Gesetz vom 25. August 1988, Nr. 376), internationalen und EU-Richtlinie (Artikel 11.5 der EU-Richtlinie Nr. 1177/2010) festgelegt. Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein vorhandener Blindenführhund muss bei der Einschiffung gemeldet werden. Wird eine Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Blindenführhund begleitet, wird dieser mit der betreffenden Person untergebracht. Dies unter Voraussetzung, dass davon Beförderer, Reisebüro oder Tour Operator verständigt werden, wie es etwaige einschlägige italienische Bestimmungen vorsehen, die für anerkannte Blindenführhunde an Bord von Passagierschiffen anwendbar sind, sofern derartige Bestimmungen vorliegen. Die Einschränkungen und Vorbehalte für den Transport von Haustieren dienen dem Wohlbefinden aller Passagiere.

BEDINGUNGEN BEI RÜCKTRITT SEITENS DES PASSAGIERS
Die Rücktritte müssen schriftlich oder direkt oder über das Reisebüro dem Beförderer mitgeteilt werden. Tickets mit Sondertarifen sind nicht rückerstattbar. Für Tickets im Standardtarif fallen folgende Rücktrittskosten auf den Gesamtbetrag des Tickets an, d.h. unter Einschluss der Passagiere, Unterbringungszuschläge und eventuell mitgeführter Fahrzeuge oder Sonstiges: • 10% Rücktrittskosten ohne Fixgebühren bis 30 Kalendertage vor der Abreise • 30% Rücktrittskosten ohne Fixgebühren von 29 bis 7 Kalendertage vor der Abreise • 50% Rücktrittskosten ohne Fixgebühren von 6 bis 2 Kalendertage vor der Abreise • 100% Rücktrittskosten ohne Fixgebühren am Tag vor der Abreise oder Abwesenheit bei der Einschiffung. • die Tickets können nur vom ausstellenden Reisebüro rückerstattet werden. HINWEIS: • NO-SHOW-TICKETS und TICKETS MIT OFFENEM DATUM (auf beiden Linien) werden nicht rückerstattet. • Tickets MIT SONDERTARIFEN (z.B. FRÜHBUCHER) unterliegen speziellen Rücktrittsbedingungen.

BEDINGUNGEN BEI ABÄNDERUNGEN SEITENS DES PASSAGIERS
Alle Tickets, sowohl Standard- als auch Sondertickets, unterliegen bei einer Änderung Einschränkungen in Form eines eventuellen Bearbeitungsentgelts, falls die Änderung höhere Kosten als die Originalbuchung verursacht. Anfragen zur Hinzufügung/Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Route, der Passagiere, Unterbringungen, Fahrzeuge usw. werden angenommen, sofern genügend Passagierplätze und Parkflächen in der Garage des Schiffs vorhanden sind (unterschiedlich je nach Datum und Seeroute) und sind daher von der Verfügbarkeit abhängig. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Saison zeitlich beschränkte Werbekampagnen zu starten, in denen die Tickets nicht abgeändert und nicht rückerstattet werden können, wie dies aus den entsprechenden Anwendungsbedingungen der Sondertarife hervorgeht.

BESCHWERDEN
Eventuelle Beschwerden müssen dem Beförderer schriftlich zugehen. Minoan Lines SA und der Beförderer behalten sich vor, die Allgemeinen Bedingungen für Änderungen und Rücktritte für bestimmte Abreisen immer vor dem Passagier Buchung ändern zu dürfen.

VERORDNUNG vom 13.10.1999
(Richtlinie 98\41\EG zur Registrierung der Personen an Bord von Passagierschiffen) Bei der Buchung muss der Kunde folgende Angaben machen: Nachname, Vorname, Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nr. des Identitätsdokuments (nur für Routen außerhalb des Schengenabkommens), Nr. des Mobiltelefons, E-Mail-Adresse. Ferner hat der Passagier das Recht, von ihm benötigte besondere Behandlungen und/oder Beistand in Notfällen anzugeben. Die Datenangaben werden unter Einhaltung des Gesetzes Nr. 675 vom 31.12.1996 verarbeitet.

MITTEILUNG UND ZUSTIMMUNG GEMÄSS ARTIKEL 13, 23, 26 UND 43 DER GESETZESVERORDNUNG 196/2003
Sehr geehrter Kunde/Sehr geehrte Kundin, nach Art. 13 der Gesetzesverordnung 196/2003 (nachfolgend kurz T.U. genannt) und hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die von Ihnen Minoan Lines SA und Grimaldi Euromed S.p.A. zur Verfügung gestellt werden, informieren wir Sie wie folgt: 1. Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten Die Verarbeitung dient der Abschließung und Durchführung des Beförderungsvertrags und der aus ihm abgeleiteten und eng an ihn gebundenen Leistungen. Aus diesem Grund wird die Zustimmung zur Verarbeitung (Art. 23 der Gesetzesverordnung 196/2003) benötigt, da es bei Zustimmungsverweigerung nicht möglich sein wird, mit dem Abschluss des Vertrages und der Erfüllung der entsprechenden Pflichten fortzufahren. Die Verarbeitung, sofern ausdrücklich vom Betreffenden genehmigt (freiwillige Zustimmung), kann ferner dazu dienen, regelmäßig über eventuelle Angebote und/oder Ereignisse zu unterrichten, geschäftliche Informationen und Werbematerial zuzusenden, d.h. Kundenmarktforschungen durchzuführen. Weder sind Sie verpflichtet, diesen Marketingzwecken zuzustimmen noch wird die Zustimmung zum Abschluss des Beförderungsvertrags benötigt oder hat für Sie sonstige Folgen. 2. Datenverarbeitungsmodalitäten a) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Modalitäten und im Rahmen der Gesetzesverordnung 196/2003 und darin speziell des Artikels 11 dieser Verordnung. Die Verarbeitung wird durch folgende Verfahren und/oder Maßnahmenkomplexe durchgeführt: Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Aufbewahrung, Abfragung, Verarbeitung, Änderung, Auswahl, Herausnahme, Gegenüberstellung, Verwendung, Verknüpfung, Sperrung, Mitteilung, Löschung und Vernichtung der Daten. b) Die Maßnahmen können mit oder ohne Zuhilfenahme elektronischer und somit automatisierender Geräte erfolgen. c) Die Verarbeitung wird vom Rechtsinhaber und/oder Verantwortlichen und mit der Verarbeitung beauftragten Personal durchgeführt, deren Liste regelmäßig vom Rechtsinhaber aktualisiert wird, da sie Änderungen unterliegt. 3. Erhebungsmodalitäten Die personenbezogenen und/oder sensiblen Daten werden beim Betroffenen und/oder bei legitimierten Dritten unter Einhaltung der Gesetzesverordnung 196/2003 und für die Zwecke unter Punkt 1 dieser Mitteilung erhoben. Falls der Beförderungsvertrag über einen Vermittler (z.B. Reisebüro, Webportal usw.) zustande kommt, wird diese Mitteilung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von diesem zur Zustimmung vorgelegt. 4. Verweigerung der Datenangabe Wie im Unterpunkt 1 vorweggenommen, führt die Verweigerung der Angabe personenbezogener Daten oder Teilen von diesen seitens des Betroffenen dazu, dass der Vertrag nicht abgeschlossen werden kann und/oder einige Dienstleistungen nicht ausgeführt werden können. 5. Mitteilung der Daten Die Beauftragten und Verantwortlichen dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten für unter Punkt 1 angegebene Zwecke an jene Geschäftsbeteiligte übertragen, die die besagte Mitteilung benötigen, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen (z.B. Tochterunternehmen und/oder assoziierte Unternehmen, die Teil der Grimaldi-Gruppe sind). Ebenso können Drittbeteiligte, unter Wahrung der Vorschriften der T.U., Kenntnis von personenbezogenen Daten der Kunden erlangen. 6. Verbreitung der Daten Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet, außer in den Fällen, in denen die Mitteilung und Verbreiterung nach Art. 25 T.U. rechtmäßig ist. 7. Übertragung der Daten ins Ausland Die personenbezogenen Daten können in Länder der Europäischen Union und in Drittländer außerhalb der Europäischen Union gemäß der unter Punkt 1 angegebenen Zwecke und unter Einhaltung der Vorschriften der Art. 42-45 der T.U. übertragen werden. 8. Rechte der Betroffenen Art. 7 der Gesetzesverordnung 196/2003 gewährt dem Betreffenden die Ausübung spezifischer Rechte, darunter: • die Bestätigung seitens des Rechtsinhabers über die Existenz oder Nichtexistenz von personenbezogenen Daten und die Mitteilung darüber in verständlicher Form; • Kenntnis über den Ursprung der Daten, deren Zweck und Verarbeitungsmodalität, die angewandte Verarbeitungslogik, die Identitätsangaben des Rechtsinhabers, der Verantwortlichen und allgemein der Beteiligten zu haben, denen die Daten mitgeteilt werden können oder die als Beauftragte Kenntnis von ihnen erlangen können; • die Mitteilung über Aktualisierungen, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Daten; • die Mitteilung über die Löschung, die Anonymisierung der verarbeiteten Daten oder deren Sperrung bei Rechtsverstößen; • sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung der Daten zu widersetzen. In Übereinstimmung mit Art. 8 der Gesetzesverordnung 196/2003 werden die Rechte aus Art. 7 durch einen formlosen Antrag an den Rechtsinhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten ausgeübt. Falls nach einem Antrag die Existenz der Daten des Betreffenden nicht bestätigt wird, kann vom Beförderer ein Bearbeitungsentgelt für die spezifisch durchgeführte Suche erhoben werden (Art. 10 T.U.). 9. Rechtsinhaber der personenbezogenen Daten Rechtsinhaber der Datenverarbeitung sind Minoan Lines SA, Grimaldi Euromed S.p.A. und Grimaldi Group S.p.A. mit Rechtssitz in Palermo Via Emerico Amari Nr. 8 und Verwaltungssitz in Neapel in Via Marchese Campodisola Nr. 13.

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